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Tag des Selbstbestimmungsrechts
4. März - Gedenkfeier

Alljährlich wird am 4. März bei einer Gedenkfeier auf dem Waldfriedhof in Waldkraiburg der Sudetendeutschen gedacht, die am 4. März 1919 bei einer friedlichen Demonstration für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts getötet wurden.

Warum mehr als 80 Jahre danach eine Gedenkfeier?
Mehr als 80 Jahre nach den Ereignissen des 4. März 1919 ist die Thematik "Selbstbestimmungsrecht der Völker" immer noch aktuell, denn die Sudetendeutschen und Tschechen stehen nicht alleine da mit einem gemeinsamen Problem um Vertreibung, Kampf um das Selbstbestimungsrecht, Vergangenheitsbewältigung und dem Problem der Versöhnung und Verständigung. Das zu Ende gegangene 20. Jahrhundert kann sicher zu Recht als das "Jahrhundert der Flüchtlinge" bezeichnet werden. An der Schwelle zum dritten Jahrtausend sind Konflikte zwischen ethnischen Gruppen immer häufiger geworden. Viele male wurde seit jenem 04. März 1919 das Selbstbestimmungrecht der Völker mit Füßen getreten, Millionen von Menschen wurden seither aus ihrer angestammten Heimat vertrieben, unzählige Unschuldige mussten dabei ihr Leben lassen.

Die SL Waldkraiburg möchte mit ihrer Gedenkfeier alljährlich einen Akzent setzen im Bemühen um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und deutlich machen, dass die Ereignisse im Hinblick auf die Zukunft und ein friedliches Miteinander der Völker nicht vergessen werden dürfen.

Was geschah am 4. März 1919?
Nach Beendigung des 1. Weltkrieges wurden die Sudetendeutschen 1918 nach Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes in die neu geschaffene Tschechoslowakei gezwungen. Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik am 28. Oktober 1918 forderten die Sudetendeutschen den Verbleib ihrer Heimatgebiete beim österreichischen Staat. Ein tschechischer Politiker (Rasin) sagte damals zu den sudetendeutschen Unterhändlern: "Das Selbstbestimmungsrecht ist eine schöne Phrase - jetzt aber, da die Entente gesiegt hat, entscheidet die Gewalt".

Im Dezember 1918 forderte die deutsch-österreichische Regierung von den Siegermächten eine Volksabstimmung für die Sudetendeutschen, damit diese entscheiden könnten, welchem Staat sie angehören wollen. Als sich die Sudetendeutschen am 04. März 1919 in friedlichen Kundgebungen zu ihrem Selbstbestimmungsrecht bekannten, schossen tschechische Soldaten in die Massen und töteten dabei 54 Menschen, darunter auch Kinder. Die Tschechoslowakei missachtete die Rechte der sudetendeutschen als Volksgruppe und benachteiligte sie in vieler Sicht den Tschechen gegenüber. Mit 3,4 Millionen waren die Sudetendeutschen die zweitgrößte Volksgruppe in der CSR.

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